Die Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) verschärft EU-weit die Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. In Österreich erfolgt die Umsetzung über eine UWG-Novelle, die der Nationalrat am 7. Juli 2026 beschlossen hat (BGBl. I Nr. 58/2026). Mit Wirkung vom 27. September 2026 sind die neuen Regelungen verpflichtend einzuhalten.
Ziel ist es, Verbraucher:innen vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims zu schützen und die Transparenz von Umweltversprechen, Labels und Werbeaussagen zu erhöhen. Betroffen sind sämtliche verbrauchergerichteten Kommunikations- und Vertriebsmaßnahmen, insbesondere Nachhaltigkeitsaussagen auf Webseiten, in Marketingunterlagen, der Unternehmenskommunikation und Produktinformationen.
Wen betrifft die EmpCo?
Grundsätzlich sind alle Unternehmen und Organisationen betroffen, die gegenüber Verbraucher:innen in der EU kommunizieren (B2C) – unabhängig von Größe oder Sitz, auch Anbieter außerhalb der EU, sofern sie den EU-Markt bedienen. Eine Ausnahme für Klein- oder Kleinstunternehmen besteht nicht. Reine B2B-Kommunikation ist nicht unmittelbar erfasst, unterliegt aber weiterhin dem allgemeinen Irreführungsverbot des UWG.
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