
Businessfrühstück zur neuen CSRD-Richtlinie
Ab 2024 tritt in einem mehrstufigen Verfahren die neue CSRD-Richtlinie der EU zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft. Dadurch ändern sich die Anforderungen an das Non-Financial-Reporting von Unternehmen tiefgreifend.
Massive Ausweitung der Anzahl berichtspflichtiger Unternehmen:
- Ab 2024: Bisher NFRD-pflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen, einem Umsatz von 40 Mio. Euro oder Bilanzsumme von 20 Mio. Euro
- Ab 2025: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen, einem Umsatz von 40 Mio. Euro oder Bilanzsumme von 20 Mio.
- Ab 2026: KMUs mit mehr als 10 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz von 700.000 Euro.
Mit diesen Vorgaben erweitert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen in Österreich allein 2024 von derzeit 200 auf mehr als 2.000.
Maßgebliche Ausweitung der Berichtsinhalte und -pflichten
- Der Nachhaltigkeitsbericht muss integraler Bestandteil des Lageberichts sein und darf nicht mehr gesondert ausgewiesen werden.
- Detaillierter und umfangreicher mit mehr als 70 Disclosure Requirements (gesamte Wertschöpfungskette betreffend)
- Verpflichtung der Einhaltung eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats.
- Verpflichtung zur externen unabhängigen Überprüfung
Um Ihnen einen gesamtheitlichen Überblick über die Anforderungen des CSRD und Lösungsansätze bei der Umsetzung zu geben, möchten wir Sie gerne in Kooperation mit ATOS zu einem Businessfrühstück in angenehmer Atmosphäre einladen.
Als Vortragende konnten wir in dieser Thematik hoch versierte Organisationen gewinnen: Quality Austria als zentrales österreichisches Zertifizierungsinstitut, EIT Manufacturing als unabhängige Einrichtung der EU und EcoAct als führendes Beratungsunternehmen im Bereich Sustainability Reporting.
wann: 30.06.2023 | 09:00 - 12:30 Uhr
wo: DAS GRAMBACHER | SEMINARRAUM | Hauptstraße 20 | 8074 Raaba-Grambach
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für ACstyria Partnerunternehmen kostenlos. Nicht-Partnern werden 200,- € (exkl. USt.) verrechnet. Die Teilnahmegebühr ist vor der Event-Teilnahme zu entrichten.
(* Preise verstehen sich exkl. Steuern und Abgaben, inklusive Getränke und Verpflegung. Stornierung mit schriftlicher Bekanntgabe bis 72 Stunden vor der Veranstaltung kostenlos möglich, danach wird der volle Veranstaltungspreis eingehoben.)
Wir freuen uns schon jetzt, Sie beim Businessfrühstück begrüßen zu dürfen!


