
Rechtliche Pflichten von Geschäftsführer:innen und Führungskräften mit Fokus auf Cybercrime und Hacking
Welche Pflichten treffen Geschäftsführer? Wie schützt man Unternehmen richtig?
Die Digitalisierung schreitet stetig voran. Dies birgt für Unternehmen nicht nur Chancen, sondern auch hohe Risiken – vor allem Cybercrime und Hacking stellen Unternehmensverantwortliche zunehmend vor große Herausforderungen. Wann und in welchem Umfang haften Geschäftsführer? Welche speziellen Pflichten haben Unternehmensverantwortliche im Zusammenhang mit Cybercrime und Hacking zu beachten und welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung dieser Pflichten?
Wir wollen Ihnen in dieser Schulung die Grundlagen der unternehmensrechtlichen Pflichten von Geschäftsführer:innen sowie die drohenden Gefahren und Konsequenzen im Zusammenhang mit Cybercrime und Hacking näherbringen und Ihnen auch rechtliche Möglichkeiten zum Schutze Ihres Unternehmens aufzeigen.
INHALTE
- Was versteht man unter Cybercrime?
- Welche grundlegenden rechtlichen Pflichten treffen Geschäftsführer:innen?
- Welche speziellen Pflichten haben Unternehmensverantwortliche im Zusammenhang mit Cybercrime und Hacking zu beachten?
- Welche Konsequenzen drohen bei Pflichtverstößen?
- Wie schütze ich mein Unternehmen sowie meine Mitarbeiter:innen und Kunden vor Cyberangriffen? Welche (rechtlichen) Möglichkeiten bestehen zum Schutz vor Cybercrime?
ZIELGRUPPE
Geschäftsführung und Führungskräfte
Trainer
Dr. Raphael Höfer | Rechtsanwalt
Dauer
1 Tag | 09:00 – 15:00 Uhr
Termin
07.05.2024
Teilnehmer:innenzahl
mind. 5 Personen
Schulungsort
SCWP Schindhelm Rechtsanwälte GmbH | Opernring 7/1 | 8010 Graz
Preis
ACstyria Partner € 580,– (exkl. USt)
Nicht-Partner € 830,– (exkl. USt)
(inkl. Lernunterlagen und Verpflegung)



