BUSINESSFRÜHSTÜCK || Kartellgeldbußen und andere Fallstrick – Wann haften Geschäftsführer:innen persönlich?

Das Businessfrühstück widmete sich den rechtlichen Risiken der persönlichen Haftung von Geschäftsführer:innen und Vorstandsmitgliedern mit besonderem Fokus auf Kartellgeldbußen. Hintergrund sind steigende kartellrechtliche Sanktionen, die auch in Österreich mittlerweile Bußgelder in Millionenhöhe erreichen können.

Ausgangspunkt der Diskussion war ein aktueller deutscher Fall, in dem ein Unternehmen seinen ehemaligen Geschäftsführer auf Ersatz einer gegen das Unternehmen verhängten Kartellgeldbuße klagte. Das Verfahren wurde zunächst vor dem deutschen Bundesgerichtshof verhandelt und liegt nun zur weiteren Klärung beim Europäischen Gerichtshof. Der BGH hat dabei bereits angedeutet, dass eine persönliche Haftung von Organmitgliedern nach deutschem Recht grundsätzlich möglich sein könnte. 
Sollte der EuGH eine entsprechende Haftungsmöglichkeit bestätigen, könnte dies auch Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung vergleichbarer Fälle in Österreich haben und die Diskussion über persönliche Haftungsrisiken von Organmitgliedern weiter verstärken.

Herzlichen Dank unseren Experten Dr.jur. Raphael Höfer und Dr.jur. MJur (Oxford) Martin Gassler der SAXINGER Rechtsanwalts GmbH für den spannenden Einblicke und das zur Verfügung stellen der Räumlichkeiten sowie des Frühstücks.